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   OVG Hamburg, 27.09.2011 - 1 Bf 336/07   

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https://dejure.org/2011,22665
OVG Hamburg, 27.09.2011 - 1 Bf 336/07 (https://dejure.org/2011,22665)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2011 - 1 Bf 336/07 (https://dejure.org/2011,22665)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2011 - 1 Bf 336/07 (https://dejure.org/2011,22665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Aufwendungen für radiale Stoßwellentherapie; Beihilfefähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfefähigkeit einer radialen Stoßwellentherapie zur Heilung oder Linderung von Rückenschmerzen; Radiale Stoßwellentherapie zur Heilung oder Linderung von Rückenschmerzen als eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Heilmethode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbBeihVO § 5 Abs. 1
    Beihilfefähigkeit einer radialen Stoßwellentherapie zur Heilung oder Linderung von Rückenschmerzen; Radiale Stoßwellentherapie zur Heilung oder Linderung von Rückenschmerzen als eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Heilmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 446
  • DÖV 2012, 160
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 24.09.2004 - 1 Bf 47/01

    Keine wissenschaftliche Anerkennung der traditionellen chinesischen

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.09.2011 - 1 Bf 336/07
    Dieses verdeutlicht, dass nach dem Willen des Hamburgischen Verordnungsgebers die Frage der Notwendigkeit der Aufwendungen nach ärztlich-wissenschaftlichen Maßstäben zu beurteilen ist (OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004, 1 Bf 47/01, HmbJVBl. 2006, 65).

    Wenn im Einzelfall anerkannte Heilverfahren nicht angewendet werden dürfen oder wenn die zur Verfügung stehenden ohne Erfolg eingesetzt worden sind, sind wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Heilmethoden in den Fällen nicht lebensbedrohlicher Krankheiten dann beihilfefähig, wenn nach einer medizinischen Erprobungsphase nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch die Aussicht, d.h. die begründete Erwartung auf wissenschaftliche Anerkennung besteht (vgl. BVerwG, Urt. vom 29.6.1995 DÖV 1996 S. 37, 38, Urt. vom 18.6.1998, ZBR 1999 S. 25, OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004, a.a.O.).

    Die Prognose, ob eine begründete Aussicht wissenschaftlicher Anerkennung besteht, hat die gesamte Sachlage in den Blick zu nehmen (OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004, a.a.O.).

    Je wesentlicher eine einzelne Beihilfevoraussetzung nach dem Sinn und Zweck der Gesamtregelung ist, desto seltener wird von ihr im Wege der Ausnahmeregelung abgewichen werden können (OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004 a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 24.9.2004, a.a.O) kommt eine Bewilligung von Beihilfe im Ausnahmewege schwerlich in Betracht, wenn die Notwendigkeit der Aufwendungen, die zu den wesentlichen Beihilfevoraussetzungen zählt, wie hier fehlt.

  • OVG Hamburg, 10.12.2009 - 1 Bf 144/08

    Zu den Anforderungen an die im Ermessen stehende Entscheidung der Behörde, über

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.09.2011 - 1 Bf 336/07
    Besondere Bedeutung hat, wessen Verantwortungsbereich die Überzahlung zuzuordnen ist und in welchem Maße ein Verschulden oder Mitverschulden hierfür maßgeblich war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8.2005, Schütz BeamtR ES/C 5 Nr. 58; Urt. v. 27.1.1994, BVerwGE 95, 94; OVG Hamburg, Urt. v. 10.12.2009, 1 Bf 144/08; Beschl. vom 24.9.2004, 1 Bf 242/02).

    Die Billigkeit gibt in derartigen Konstellationen regelmäßig keinen Anlass, von der Rückforderung abzusehen (vgl. OVG Hamburg, Urt. 12.2.2010, 1 Bf 203/09; Urt. vom 10.12.2009, 1 Bf 144/08, NordÖR 2010, 209)).

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.09.2011 - 1 Bf 336/07
    Wenn im Einzelfall anerkannte Heilverfahren nicht angewendet werden dürfen oder wenn die zur Verfügung stehenden ohne Erfolg eingesetzt worden sind, sind wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Heilmethoden in den Fällen nicht lebensbedrohlicher Krankheiten dann beihilfefähig, wenn nach einer medizinischen Erprobungsphase nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch die Aussicht, d.h. die begründete Erwartung auf wissenschaftliche Anerkennung besteht (vgl. BVerwG, Urt. vom 29.6.1995 DÖV 1996 S. 37, 38, Urt. vom 18.6.1998, ZBR 1999 S. 25, OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004, a.a.O.).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.09.2011 - 1 Bf 336/07
    Besondere Bedeutung hat, wessen Verantwortungsbereich die Überzahlung zuzuordnen ist und in welchem Maße ein Verschulden oder Mitverschulden hierfür maßgeblich war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8.2005, Schütz BeamtR ES/C 5 Nr. 58; Urt. v. 27.1.1994, BVerwGE 95, 94; OVG Hamburg, Urt. v. 10.12.2009, 1 Bf 144/08; Beschl. vom 24.9.2004, 1 Bf 242/02).
  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 B 37.07

    Versagung einer Beihilfe für zwei bereits durchgeführte wissenschaftlich nicht

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.09.2011 - 1 Bf 336/07
    Voraussetzung ist aber, dass eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheit vorliegt und sich zum einen hierfür keine wissenschaftlich allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Methode für die Behandlung herausgebildet hat, zum anderen mit der gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode eine nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung oder spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.8.2007, 2 B 37/07, juris).
  • VG Saarlouis, 22.12.2016 - 6 K 136/15

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine radiale Stoßwellentherapie, ACC und

    So bereits Kammerurteil vom 11.09.2014, 6 K 1174/14; ferner OVG Hamburg, Urteil vom 27.09.2011, 1 Bf 336/07, ZBR 2012, 287, wonach die Datenlage zur Schmerztherapie durch Behandlung mit radialen extrakorporalen Stoßwellen bisher unzureichend sei, ein sicherer, wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweis bisher fehle sowie auf der Basis bisheriger Untersuchungen bereits eine begründete Erwartung auf wissenschaftliche Anerkennung nicht bestehe.

    Kammerurteil vom 11.09.2014, 6 K 1174/14, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18.06.1998, 2 C 24.97, a.a.O.; ferner OVG Hamburg, Urteil vom 27.09.2011, 1 Bf 336/07, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2022 - 1 A 2698/20

    Teilweise Rücknahme des Beihilfebewilligungsbescheides; Rückforderung zu viel

    vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 27. September 2011 - 1 Bf 336/07 -, juris, Rn. 44 ff.: Trotz erheblichen Mitverschuldens der Beihilfebehörde kein Anlass, ganz oder teilweise aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung von Beihilfeleistungen abzusehen oder dazu Ermessenserwägungen anzustellen, wenn der Leistungsempfänger nicht schutzwürdig ist (dort wegen seiner Kenntnis, dass er zu Unrecht Leistungen erhielt).
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